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   VG Neustadt, 24.10.2005 - 3 K 1353/05.NW   

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https://dejure.org/2005,28476
VG Neustadt, 24.10.2005 - 3 K 1353/05.NW (https://dejure.org/2005,28476)
VG Neustadt, Entscheidung vom 24.10.2005 - 3 K 1353/05.NW (https://dejure.org/2005,28476)
VG Neustadt, Entscheidung vom 24. Oktober 2005 - 3 K 1353/05.NW (https://dejure.org/2005,28476)
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  • BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 58.85

    Bundesbahnbeamter - Dienstherr - Kostenbeihilfe - Alkoholentwöhnungsbehandlung -

    Auszug aus VG Neustadt, 24.10.2005 - 3 K 1353/05
    Für einen solchen, über die allgemeinen Beihilfevorschriften hinausgehenden Anspruch wäre nur dann Raum, wenn ohne die Gewährung einer Beihilfe der Wesenskern der Fürsorgepflicht verletzt wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 1988 - 2 C 58/85 -, ZBR 1989, 58 [59]).

    Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gebietet nämlich nicht den Ausgleich jeglicher krankheitsbedingter Aufwendungen, sondern nur solcher Belastungen, die die Lebensführung des Beamten drastisch und unzumutbar beeinträchtigen (st.Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, BVerwG, NJW 2004, 1339 ff.; BVerwG, Buchholz 237.0, § 101 BaWüLBG Nr. 1 S. 3; BVerwG, Urteil vom 28. April 1988, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Dezember 2002 - 2 A 11755/02.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus VG Neustadt, 24.10.2005 - 3 K 1353/05
    Wegen des subsidiären Charakters der Beihilfe müssten nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: 6 C 19.79) und des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 2 BvF 3/88) im Einzelfall auch Härten und Nachteile hingenommen werden, die sich aus einer notwendigen pauschalierenden und typisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht durch die Beihilfevorschriften ergeben und keine unzumutbare Belastung bedeuteten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2002 - 2 A 11755/02

    Vollständiger Beihilfeausschluss von Viagra nicht rechtswirksam.

    Auszug aus VG Neustadt, 24.10.2005 - 3 K 1353/05
    Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gebietet nämlich nicht den Ausgleich jeglicher krankheitsbedingter Aufwendungen, sondern nur solcher Belastungen, die die Lebensführung des Beamten drastisch und unzumutbar beeinträchtigen (st.Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, BVerwG, NJW 2004, 1339 ff.; BVerwG, Buchholz 237.0, § 101 BaWüLBG Nr. 1 S. 3; BVerwG, Urteil vom 28. April 1988, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Dezember 2002 - 2 A 11755/02.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 19.79

    Beihilfe - Beihilfeberechtigter - Beihilfefähige Aufwendungen - Bemessungssatz -

    Auszug aus VG Neustadt, 24.10.2005 - 3 K 1353/05
    Wegen des subsidiären Charakters der Beihilfe müssten nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: 6 C 19.79) und des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 2 BvF 3/88) im Einzelfall auch Härten und Nachteile hingenommen werden, die sich aus einer notwendigen pauschalierenden und typisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht durch die Beihilfevorschriften ergeben und keine unzumutbare Belastung bedeuteten.
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